Pflegegrade

Über den individuellen Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Nachdem ein Pflegegrad festgestellt wird, steht es dem Patienten frei, zwischen der Pflegesachleistung und der Geldleistung zu wählen.

Die Pflegesachleistung wird durch einen anerkannten Pflegedienst, z.B. die Diakoniestation Härten e.V. erbracht und bis zum zulässigen Höchstbetrag direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.

Bei Inanspruchnahme der Geldleistung wird die Pflege z.B. durch Familienangehörige gewährleistet. Dabei wird die Qualität der Pflege durch regelmäßige Beratungsbesuche sichergestellt. Gerne können Sie unter 07071/ 77 03 10 mit der Diakoniestation Härten einen Beratungsbesuch vereinbaren.