Pflegeversicherung

Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Menschen, bei denen eine Krankheit  oder eine Behinderung vorliegt, die dazu führt, dass sie Hilfe bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen. Der Hilfebedarf  muss regelmäßig und auf Dauer (für mindestens sechs Monate) sein.

 

Pflegeversicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Feststellung des Hilfebedarfs kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ins Haus des Hilfebedürftigen. Der MDK prüft vor Ort, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um im Sinne des SGB XI als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Entsprechend des festgestellten Pflegebedarfes wird dann ein Pflegegrad bewilligt.


Allen Versicherten denen ein Pflegegrad bewilligt wurde, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von monatlich 125 €. Aufgrund unseres Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen erbringen wir sämtliche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung.